Schwerpunkte

Steuerberatung

KARAKITIS TAX & LAW berät Unternehmen und Investoren hinsichtlich aller steuerlichen Aspekte von Investitionen, Geschäftsvorgängen und des Tagesgeschäfts des Betriebes, seien sie mit der Planungs- oder Erfüllungsphase der anbetroffenen Entscheidungen verknüpft. Unsere Beratungsdienstleistungen sind auf die Bestimmung und Verringerung von Steuerrisiken und die Optimierung von steuerlichen Kosten ausgerichtet.

Die folgenden Felder veranschaulichen die Reichweite unserer Steuerberatungsdiensleistungen:

  • Anwendbarkeit allgemeiner oder spezieller Steuerumgehungsbekämpfungsregeln und deren Folgen;
  • Die Einwirkung von BEPS (nämlich des Ergebnisses des Projektes von OECD gegen die Verminderung der Besteuerungsgrundlage und gegen die grenzüberschreitende Verlagerung von Gewinnen) bezogenen Entwicklungen auf laufende Geschäftsmodelle;
  • Bewertung von Betriebsstättenrisiken;
  • Steuereffiziente Implementierung von Transformationen des Geschäftsmodels;
  • Steuer-und immigrationsrechtliche Aspekte von internationalen Dienstreisenden;
  • Thin capitalization bezogene Zinsabzugsbeschränkungen;
  • Steuereffiziente Plannung und Implementierung von gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen;
  • Einordnung von Betriebskosten zwischen unmittelbar abziehbaren Betriebsausgaben und abzuschreibenden Anschaffungs- und Verbesserungskosten von Anlagegütern;
  • Zur Verfügung stehende Forschungs- und Entwicklungsanreize und Patent Box Regime;
  • Anwendbare Investitionsanreize; Konsequenzen aus der Kapitalisierung von steuerfreien Rücklagen, die nach verschiedenen Investitionsgesetze gebildet worden sind;
  • Der Einfluß der geltenden CFC- , Ansässigkeits-, Betrriebsstätten- und Verrechnungspreissregeln auf das jeweils in Betracht stehende internationale Geschäftsmodel;
  • Lückenanalyse zwischen erklärtem Einkommen und realisiertem Vermögenszuwachs und Bewertung möglicher Konsequenzen;
  • Quellensteuerabzüge und DBA-Schutz;
  • Überprüfung der Erfüllung der anzuwendenden Velustvortragsvoraussetzungen;
  • Abschreibungen von zweifelhaften Forderungen;
  • Umsatzsteuer-, Verbrauchsteuer- und Zolleinstellungsregime;
  • Effektives Umsatzsteuermanagement;
  • Beratung auf Transaktion- und Vermögensteuern;
  • Anwendbarkeit spezieller Regime (z.B. für die Bergwerksindustrie oder für Reedereien);
  • Kapitalanlagemärkte und Finanzsteuerplanung.