Wir beraten Mandanten über die steuerlichen Folgen des Immobilienerwerbs und -besitzes sowie die Verwertung und Veräußerung von Immobilien. Als Beispiele unserer Beratungsaktivität gelten u.a.
- die steuerliche Behandlung und Identifizierung der geeigneten Rechtsform von Investitionen auf Real Estate Development Projekten, einschließlich der Behandlung der auf die Errichtungskosten anfallenden Vorsteuer
- die einkommensteuerlichen Folgen von Bau- und Verbesserungskosten auf vermietete Immobilien
- die Quantifizierung von Steuerkosten und steuerlich abziehbarer Abschreibungen
- die Einwirkung von Beschränkungen auf die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
- die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Immobilienfonds
- die Bestimmung der Vorteile, Voraussetzungen und Compliance Anforderungen der Vermietung von Wohnungen durch digitale Mietplatformen.
Weiters erstreckt sich unsere Beratung auf die Bestimmung anwendbarer Investitionsanreize.